Master Wirtschaftsinformatik PO 2011

Unterlagen zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik nach der Prüfungsordnung von 2011

Zu Beginn Ihres Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.

Seit dem WS 2019/20 gilt die Masterordnung Wirtschaftsinformatik PO 2019. Zulassung sind nur noch gemäß der PO 2019 möglich.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik PO2011

"Ordnung
der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik in der Fassung vom 14.02.2011. Vorläufig genehmigt mit Beschluss des Präsidiums vom 01.03.2011."

Ihre Zeugnisunterlagen werden erst auf Antrag erstellt. Hierfür nutzen Sie bitte das folgende Formular.

Sprechzeiten

Montag         14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch       11:00 - 12:00 Uhr

E-Mail: pa_inf@informatik.uni-frankfurt.de

Bitte verwenden Sie bei Anfragen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.

Besucheranschrift

Goethe-Universität Frankfurt am Main
FB12, Prüfungsamt Informatik
Robert-Mayer-Straße 11-15, R. 20
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Postanschrift

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Studienfachberatung

Bachelor + Master Informatik
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