Prüfungsorganisation

Zu Beginn Ihres Bachelor- bzw. Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Bachelor- bzw. Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular muss zwingend im Original beim Prüfungsamt eingereicht werden. Ein E-Mailversand ist NICHT ausreichend. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie sich weder zu Prüfungen anmelden noch an Prüfungen teilnehmen. Auch die Anrechnung von zuvor erbrachten Prüfungsleistungen ist erst nach erfolgter Zulassung möglich.

Den für Sie gültigen Antrag auf Zulassung finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang oder im Downloadbereich.

Beachten Sie, dass Sie sich zu allen Modulabschlussprüfungen in den Informatik-, Wirtschaftsinformatik- und Bioinformatik-Modulen fristgerecht anmelden müssen. Die Regelungen finden Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.

Die QIS-Freischaltung für Anmeldung zu Klausuren der Informatik erfolgt in der Regel ab Mitte Mai für Klausuren des Sommersemesters, ab Anfang Dezember für Klausuren des Wintersemesters. Vorher sind keine anzumeldenden Informatik-Klausuren im QIS sichtbar. 

Für Anmeldung zu Studienleistungen über QIS beachten Sie bitte die Informationen der Lehrenden.

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf.  Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können. 


Wichtig: 

Anmelde- und Rücktrittsfristen für Modulabschlussprüfungen anderer Fachbereiche (Importmodule) richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den entsprechenden Webseiten der Fachbereiche. Dies gilt z.B. für Anwendungsfachmodule im Bachelor oder Master Informatik sowie für Importmodule aus den Biowissenschaften im Bachelor oder Master Bioinformatik bzw. für Importmodule aus den Wirtschaftswissenschaften im Master Wirtschaftsinformatik.

Studierende im Bachelor Bioinformatik finden auf dieser Webseite Informationen für Importmodule aus dem Bachelor Biowissenschaften. Es wird empfohlen, die Mailingliste für Studierende im Bachelor Biowissenschaften  zu abonnieren.



    • Erst-Klausur: bis spätestens 14 Tage vor dem Klausurtermin, Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin über QIS.

    • Zweitklausur: bis spätestens 7 Tage vor Klausurtermin, Rücktritt bis 3 Tage vor dem Termin über QIS

Beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist zur Zweitklausur bei den Pflichtmodulen erst am Tag der Erstklausur startet. 

Bei Teilnahme an einer Erstklausur ist die Anmeldung zur Zweitklausur erst möglich, nachdem die Ergebnisse der Erstklausur im QIS sichtbar sind.

Weitergehende Informationen zur QIS-Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt  Elektronische Prüfungsanmeldung über QIS

Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung beim Prüfungsamt.

Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier:  Nachweis über angemeldete Prüfungen



Mündliche Modulabschlussprüfung:
  • Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt.
  • Rücktritt bis spätestens 7 Tage vor Prüfungstermin, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt.


Verbesserungsversuche, sofern laut Prüfungsordnung möglich, mit dem entsprechenden Formular (Downloadbereich) im Prüfungsamt. Es gelten die
Anmelde- und Rücktrittsfristen siehe oben.


Die Fristen für das Zuteilungsverfahren für Seminare wird im LSF bekanntgegeben und ist bei den entsprechenden Veranstaltungen für das kommende Semester verlinkt. 

Eine Erläuterung zum Einschreibeverfahren finden Sie auch hier: Info zu Einschreibungsfristen zu den Seminaren

Nach Ablauf der Einschreibefrist erfolgt eine Seminar-Zuteilung, über die Sie per E-Mail informiert werden. 

Die prüfungsrechtliche Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Auftaktveranstaltung des Seminars. 

Nach Annahme des Seminarplatzes und erfolgter Anmeldung durch die Veranstaltungsleitung an das Prüfungsamt ist ein Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt bis vor dem ersten Seminarvortrag einzureichen. 



Die Anmeldung für Praktika erfolgt bei der Veranstaltungsleitung. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über QIS innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzunehmen.
Falls Sie vom Praktikum zurücktreten möchten, teilen Sie dies bitte der Veranstaltungsleitung mit bzw. nehmen Sie bei QIS Anmeldung des Praktikums den Rücktritt über QIS vor.


Bitte achten Sie auf die Regelungen der Veranstaltungsleitung. Gegebenenfalls ist eine Anmeldung über QIS innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzunehmen.

- Studierende mit Nebenfach oder Anwendungsfach Informatik melden sich unter Beachtung der Anmelde- und Rücktrittsfristen zu den Klausuren über QIS an. Studierende, die sich nicht über QIS anmelden können, reichen das entsprechende Formular (Downloadbereich) bitte fristgerecht im Original im Prüfungsamt Informatik an. Wir nehmen dann die Anmeldung vor. 

Für mündliche Prüfungen erfolgt die Prüfungsanmeldung immer über das entsprechende Formular (Downloadbereich).

- Erasmusstudierende kontaktieren für Informatik-Veranstaltungen bitte zu Beginn des Semesters die Lehrenden und teilen ihnen mit, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen und einen Teilnahmenachweis erhalten möchten. Die Teilnahmenachweise erleichtern später die Ausstellung des offiziellen Transcript of Records beim International Office.

Falls Sie an Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche bzw. für Veranstaltungen des FB 02 (Wirtschaftswissenschaften)  beim Auslandbüro.

Anmeldung:
Für die Teilnahme an einer Prüfung einer Informatikveranstaltung melden Sie sich sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen bitte bei der Veranstaltungsleitung an. Die Veranstaltungsleitung erstellt den Teilnahmenachweis (Course Certificate for Temporary Students) mit Unterschrift und Stempel. Das Formular für den Teilnahmenachweis kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Prüfungsamt des jeweiligen Fachbereichs, wenn Sie eine Prüfung in einem Modul ablegen wollen, das von einem anderen Fachbereich angeboten wird.

- RMU-Studierende reichen bitte unter Beachtung der Fristen für  Klausuren oder mündliche Prüfungen das entsprechende Formular (Downloadbereich) im Original im Prüfungsamt Informatik ein.  Wir nehmen dann die Anmeldung vor.

- Schülerstudierende melden sich sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen bitte bei der Veranstaltungsleitung an. Die Veranstaltungsleitung erstellt auch den Teilnahmenachweis mit Unterschrift und Stempel.
Das Formular für den Teilnahmenachweis kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.


Über QIS melden Sie sich innerhalb der Anmeldefristen zu Klausuren und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen an. Wichtig: Im Fachbereich Informatik gibt es keine automatischen Prüfungsanmeldungen. Sollten Sie mit dem Zulassungsschreiben zu den Masterstudiengängen Informatik, Bioinformatik oder Wirtschaftsinformatik zusätzliche Auflagen in Form verschiedener Module bekommen haben, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Prüfungsamt Informatik bzgl. einer Prüfungsanmeldung zu diesen Auflagenmodulen, da Sie sich hierfür technisch bedingt nicht selbstständig anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass Anmelde- und Rücktrittsfristen für Module anderer Fachbereiche sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs richten und von den Regelungen der Informatik abweichen können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den entsprechenden Webseiten.

Für Anmeldung und Rücktritt über QIS benötigen Sie Ihren HRZ-Account (Login und Passwort) sowie eine gültige iTAN-Liste.Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder keine gültige iTAN-Liste mehr besitzen, wenden Sie sich bitte an das HRZ.

Laden Sie sich unbedingt als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung die Prüfungsbescheinigung „Info über angemeldete Prüfungen“ sowie die zugehörige Prüfungssignatur herunter. Das sollte umgehend nach Anmeldung und vor Umschaltung auf das neue Semester erfolgen, sonst kann der Nachweis nicht mehr erstellt werden. Sie müssen im Zweifel mit diesen beiden Dokumenten beweisen, dass Sie sich ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben. 

Den Link zur Anleitung finden Sie unten. Ein Screenshot als Nachweis ist nicht ausreichend!

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf.  Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können. 


Die Anleitung zur elektronischen-An-/Abmeldung im QIS  finden Sie hier:  Prüfungsanmeldung QIS

Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier:  Nachweis über angemeldete Prüfungen


Fehlermeldungen erscheinen u.a., wenn Sie
-  zum Beispiel den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung bzw. Masterprüfung noch nicht eingereicht haben.
-  nicht über Ihren gewählten Schwerpunkt (betrifft Master Informatik) oder über die falsche Aufbauphase (betrifft Master Wirtschaftsinformatik) in den Strukturbaum   einsteigen.
-  die Voraussetzung zur Teilnahme an der Modulabschlussprüfung noch nicht gegeben ist. Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung im Modulkatalog.
-  eine individuelle Auflage zur Zulassung im Masterstudiengang erhalten haben. Diese sind im Prüfungsamt anzumelden.


Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung aus einem anderen Grund erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail beim Prüfungsamt.

Atteste bei Krankheit an Prüfungstagen müssen im ORIGINAL und ZWINGEND in Form des unten verlinkten Formulars beim Prüfungsamt Informatik eingereicht werden. Sie müssen innerhalb von drei Werktagen (gezählt ab dem Tag NACH dem Prüfungstag, an dem Sie krankheitsbedingt verhindert waren) und von einem Arzt bzw. einer Ärztin unterschrieben bei uns vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben können Ihre Dokumente leider nicht berücksichtigt werden. E-Mail-Versand sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind jeweils NICHT ausreichend!

Generell werden Atteste erst nach Eingang der Ergebnislisten der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt Informatik im System eingetragen. Dies kann mitunter einige Wochen dauern, da die Übersendung der Ergebnislisten durch die Dozierenden erst nach einer etwaigen Klausureinsichtnahme erfolgt.

Wichtig: Sind Sie am Prüfungstag eines NICHT-Informatik-Moduls erkrankt (z.B. am Prüfungstag eines Moduls aus den Wirtschaftswissenschaften oder der Biologie), muss Ihr Attest DIGITAL an das jeweils für dieses Modul zuständige Prüfungsamt (z.B. das WiWi-Prüfungsamt oder das Bio-Prüfungsamt) übermittelt werden. Es gelten die Modalitäten des jeweils zuständigen Fachbereichs. Diese können von den Vorgaben des Fachbereichs Informatik abweichen. Das ORIGINAL-Attest reichen Sie bitte wie gewohnt im Prüfungsamt Informatik ein.

  •         Eine Notenverbesserung kann nur nach bestandener Erstprüfung in Anspruch genommen werden.
  •         Bachelor Informatik/Bioinformatik: Die bestandene Erstprüfung, die verbessert werden soll, muss innerhalb der Freiversuchsfrist des Moduls liegen.
                 Die Notenverbesserung ist nur im Bereich der Basismodule Informatik möglich.
                 Die Freiversuchsfrist finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung (Bachelor Informatik) bzw. gemäß Studienverlaufsplan (Bachelor Bioinformatik).
                 Master Informatik/Wirtschaftsinformatik/Bioinformatik: Notenverbesserungsversuche müssen in der Regelstudienzeit abgelegt werden.
  •         Bei Klausuren muss die Prüfung zur Notenverbesserung zum nächsten Klausurtermin wahrgenommen werden. Bei mündlichen Prüfungen
                 muss die  Notenverbesserung innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden.
  •         Einem Notenverbesserungsversuch kann weder ein Corona-Freiversuch noch ein Freiversuch nach Prüfungsordnung vorangegangen sein.
  •         Die Anzahl der möglichen Verbesserungsversuche entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
  •         Die oben genannten Regelungen gelten ausschließlich für Informatikmodule.
An dieser Stelle informieren wir über das allgemeine Verfahren zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Weitere, spezifische Informationen (Merkblatt) und Materialien finden Sie im jeweiligen Studiengang unter dem Menüpunkt Abschlussarbeit.


Die Betreuerin/den Betreuer der Abschlussarbeit suchen Sie sich selbst. Beachten Sie dabei die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche Personengruppe die Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheit können Sie auch beim Prüfungsamt nachfragen.
 
Falls Sie keine Betreuerin oder keinen Betreuer finden, stellen Sie bitte einen Antrag an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses - es wird dafür gesorgt, dass Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und die dafür erforderliche Betreuung erhalten.
 
Für die/den Zweitgutachter*in können Sie selbst einen Prüfer vorschlagen oder diesen nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer spätestens bei der Abgabe der Arbeit dem Prüfungsamt mitteilen. Auch hier sind die Regelungen Ihrer Prüfungsordnung zur Prüferberechtigung zu beachten.
 
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Zustimmung der/des vorgeschlagenen Zweitgutachterin/Zweitgutachters bereits eingeholt haben.
 
Das Formular finden Sie hier: Zweitgutachtervorschlag .
 
Wichtig: hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der ggf. auch abgelehnt werden kann. 
 
Falls Sie keine/n Zweitgutachter/in vorschlagen, bestimmt der Prüfungsausschuss diese/n.



Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit. Bitte füllen Sie nach Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer zeitnah das Anmeldeformular bei Moodle aus. Das entsprechende Handbuch finden Sie HIER.


Informieren Sie sich bitte vorab in Ihrer Prüfungsordnung über die Voraussetzungen zur Anmeldung des Abschlussmoduls zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt einen Tag nach der aktenkundigen Themenausgabe (Tag der Anmeldung der Abschlussarbeit bei Moodle). Nach Abschluss des Anmeldeprozesses erhalten Sie automatisiert nach 24 Stunden eine Bestätigungsemail, in der der verbindliche Titel, der Beginn der Arbeit und das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt werden.



Die Abschlussarbeit ist bis spätestens zum im Ausgabeschreiben festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt einzureichen.

Frühestens kann die Arbeit nach der in der Prüfungsordnung festgelegten Rücktrittsfrist zur Abgabe eingereicht werden. D.h. für Bachelorarbeiten ist eine Einreichung frühestens vier Wochen und für Masterarbeiten frühestens zwei Monate nach dem festgelegten Bearbeitungsbeginn im Ausgabeschreiben möglich.



Gemäß der Prüfungsordnung soll die Bewertung der Abschlussarbeit von den Prüfenden unverzüglich erfolgen; sie soll spätestens sechs Wochen nach Einreichung der Arbeit vorliegen. Sobald beide Gutachten vorliegen, sehen Sie die Note in Ihrem Leistungskonto im QIS.


Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus einem anderen Grund als Krankheit ist nur im Einzelfall auf Antrag möglich. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus sonstigen Gründen ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe beim Prüfungsamt zusammen mit entsprechenden Nachweisen schriftlich einzureichen. Ferner ist eine schriftliche Befürwortung der Betreuerin/des Betreuers erforderlich, aus der hervorgeht, um welchen Zeitraum die Bearbeitungszeit verlängert werden soll. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.


Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, werden im jeweiligen Studiengang angerechnet, wenn Gleichwertigkeit gegeben ist. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn den Anforderungen nach der jeweiligen Bachelor- oder Masterordnung der Goethe-Universität im Wesentlichen entsprochen wird. Eine mehrfache Anrechnung ein- und derselben Leistung im Bachelor- bzw. Masterstudiengang nicht möglich. Abschlussarbeiten (z.B. Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten), welche Studierende außerhalb des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs Informatik der Goethe-Universität bereits erfolgreich erbracht haben, werden generell nicht angerechnet.

Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang können in der Regel nicht für den Masterstudiengang angerechnet werden.

Um die Anerkennung von zuvor erbrachten Leistungen prüfen zu können, reichen Sie bitte einen Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Transcript of Records Ihres vorherigen Studiengangs sowie Modulbeschreibungen der Module Ihres vorherigen Studiengangs, die angerechnet werden sollen) zunächst per E-Mail bei uns ein. Das entsprechende Formular finden Sie HIER. Sie müssen innerhalb des Formulars selbstständig anhand der Modulhandbücher benennen, welche Module Ihrer vorherigen Hochschule äquivalent zu welchen Modulen der Goethe-Universität sind bzw. sein könnten. Wir leiten Ihre Unterlagen dann zur Äquivalenzprüfung an die Modulverantwortlichen der jeweiligen Module der Goethe-Universität weiter. Liegen alle Rückmeldungen vor, informieren wir Sie entsprechend. Ist eine Anrechnung möglich, müssen Sie abschließend mit dem Original-Antrag sowie Ihrem Original-Transcript of Records Ihres vorherigen Studiengangs in unsere Sprechstunde kommen.

Eine Anrechnung von Leistungen kann mit einer Fachsemesterhöherstufung verbunden sein. Für je 30 angerechnete CP wird eine Höherstufung um ein Fachsemester vorgenommen.


  • Wenn Sie Ihren vorherigen Studiengang an der Goethe-Universität oder einer anderen Universität bzw. Hochschule abgeschlossen haben: Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und legen Sie Ihr Abschlusszeugnis im Original bei uns vor. Ihr vorheriger Abschluss kann bei Erfüllung aller Voraussetzungen als Anwendungsfach angerechnet werden.
  • Wenn Sie Ihren vorherigen Studiengang an der Goethe-Universität begonnen, aber nicht abgeschlossen haben: Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und nennen Sie gemäß Anwendungsfachregelung die Module, die Sie für das Anwendungsfach einbringen möchten. Ihre zuvor erbrachten Leistungen können bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die entsprechenden Module des jeweiligen Anwendungsfachs angerechnet werden. Eine Anrechnung als gesamtes Anwendungsfach ist nicht möglich.
  • Wenn Sie Ihren vorherigen Studiengang an einer anderen Universität bzw. Hochschule begonnen, aber nicht abgeschlossen haben: Ihre zuvor erbrachten Leistungen können bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die entsprechenden Module des jeweiligen Anwendungsfachs angerechnet werden. Eine Anrechnung als gesamtes Anwendungsfach ist nicht möglich. Sie müssen die Gleichwertigkeit der anzurechnenden Module am entsprechenden Fachbereich an der Goethe-Universität prüfen lassen. Wenn Sie einzelne Module für das Anwendungsfach anrechnen lassen möchten, müssen Sie sich zunächst von dem bzw. der jeweiligen Modulverantwortlichen eine entsprechende Äquivalenz-Bestätigung ausstellen lassen. Die konkrete Ansprechperson finden Sie im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs.

    Die erhaltenen Äquivalenz-Bescheinigungen sind abschließend zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung sowie dem Original Ihres Transcript of Records Ihres vorherigen Studiengangs bzw. Ihres Abschlusszeugnisses Ihres vorherigen Studiengangs beim Prüfungsamt Informatik im Original vorzulegen.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung auf Anerkennung und legen Sie das Original des Abschlusszeugnisses Ihres vorherigen Studiengangs im Prüfungsamt Informatik vor. Es können nur abgeschlossene Studiengänge als Anwendungsfach angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt pauschal mit der Endnote des absolvierten Studiengangs.



Gemäß der Bachelor- bzw. Masterordnung besteht die Möglichkeit, sich für Kenntnisse und Fähigkeiten, die vor Studienbeginn oder während des Studiums außerhalb einer Hochschule erworben wurden und die in Niveau und Lernergebnis mit Modulen des aktuellen Studiums äquivalent sind, die CP der entsprechenden Module auf Antrag anrechnen zu lassen.

Dies gilt insbesondere für Praktika. Die Anrechnung erfolgt individuell durch den Prüfungsausschuss auf Vorschlag der oder des Modulverantwortlichen. Möchten Sie sich außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen anrechnen lassen, beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen in diesem Informationsblatt.



Bei zulassungsfreien Studiengängen des Fachbereichs Informatik (Bachelor Informatik, Master Informatik, Bachelor Bioinformatik und Master Bioinformatik) erfolgen Einstufungen und Anrechnungen immer erst nach erfolgter Immatrikulation. Auch Studierende, die bereits Vorleistungen von einer anderen Universität oder Hochschule mitbringen, müssen sich dementsprechend beim Studierendensekretariat in das erste Fachsemester einschreiben. Im Anschluss daran kann dann in den ersten Wochen nach Beginn des ersten Semesters ein Anrechnungsantrag beim Prüfungsamts Informatik eingereicht werden.

Eine Anrechnung von Leistungen kann mit einer Fachsemesterhöherstufung verbunden sein. Für je 30 angerechnete CP wird eine Höherstufung um ein Fachsemester vorgenommen.

Informationen zum Thema Nachteilsausgleich sowie das entsprechende Formular finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Nachteilsausgleich

Bitte reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich mit dem erforderlichen Attest mindestens 14 Tage vor dem Klausurtermin, an dem der Nachteilsausgleich erstmals Anwendung finden soll, im Original beim Prüfungsamt Informatik ein.

Melden Sie sich dazu im QIS in Ihrem Account an. Unter "Prüfungsverwaltung" finden Sie den Menüpunkt "Notenspiegel". Dort können Sie nach Auswahl des Studiengangs eine Leistungsbescheinigung als pdf erstellen. Achtung: Sie sehen zunächst den Abschluss und müssen dann in die nächste Unterebene klicken, wo Ihnen das Studienfach (mit PO) angezeigt wird, für welches Sie die Bescheinigung erstellen wollen. Erst auf dieser Unterebene generiert sich nach Klick auf das (i) eine Leistungsbescheinigung.

 Die Leistungsbescheinigung weist auch angemeldete Prüfungen nach und zeigt die Durchschnittnote und die erworbenen CP.

Wenn Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsmoduls oder des Moduls Schlüsselqualifikation Soft Skills-Kurse einbringen möchten, beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Für je 10 bescheinigte Zeitstunden wird 1 CP angerechnet. Es werden nur ganzzahlige CP erfasst. Es können je nach Studiengang maximal 4 CP (BA Informatik, MA Informatik) bzw. maximal 3 CP (BA Bioinformatik, MA Bioinformatik) an Soft Skills-Kursen erworben werden.
  • Bitte reichen Sie all Ihre Bescheinigungen erst beim Prüfungsamt Informatik ein, wenn alle erforderlichen Zeitstunden erbracht sind.

Workshops, die angerechnet werden, finden Sie auf den folgenden Webseiten. Beachten Sie bitte dabei die unten genannten allgemeinen Ausschlüsse!


Ebenfalls möglich ist die Belegung der folgenden Veranstaltungen:

  • GO-Praxisprojekt "Extremwetter" (zählt als 3 CP)
  • If-then-but-why – Algorithms and Society (zählt als 3 CP)
  • Machine Learning as Culture. Ethics and Politics of Large Scale Models (zählt als 3 CP)
  • von der Goethe-Universität angebotene Sprachkurse außer Deutsch und Englisch (zählt als 4 CP)


Bitte beachten Sie des Weiteren:

  • Veranstaltungen, die thematisch Software Tools wie z.B. Word, Excel etc. oder Programmiersprachen wie z.B. Python behandeln, können nicht angerechnet werden. Dies gilt auch, wenn solche Veranstaltungen innerhalb der oben aufgelisteten Rubriken und Links angeboten werden.
  • Schlüsselkompetenzen des Career Service: Anrechenbar sind hier nur Kurse, die den Rubriken "Sozial & Kommunikationskompetenz" oder "Persönlichkeitsentwicklung & Selbstkompetenz" zugeordnet sind.

Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Teilzeitstudium
Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Beurlaubung
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Abschluss Ihres Studiums finden Sie HIER.

Informationen zum Erhalt einer Qualifizierten Stellungnahme, z.B. zur Vorlage bei der Ausländerbehörde, finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Qualifizierte Stellungnahme

Sprechzeiten

Montag         14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch       11:00 - 12:00 Uhr

E-Mail: pa_inf@informatik.uni-frankfurt.de

Bitte verwenden Sie bei Anfragen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.

Besucheranschrift

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FB12, Prüfungsamt Informatik
Robert-Mayer-Straße 11-15, R. 20
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Studienfachberatung

Bachelor + Master Informatik
Bachelor + Master Bioinformatik
Master Wirtschaftsinformatik

Die Fachstudienberatung beantwortet konkrete Fragen zur Studienplanung im jeweiligen Studienfach. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie HIER.