Den für Sie gültigen Antrag auf Zulassung finden Sie unter dem entsprechenden Studiengang oder im Downloadbereich.
Die QIS-Freischaltung für Anmeldung zu Klausuren der Informatik erfolgt in der Regel ab Mitte Mai für Klausuren des Sommersemesters, ab Anfang Dezember für Klausuren des Wintersemesters. Vorher sind keine anzumeldenden Informatik-Klausuren im QIS sichtbar.
Für Anmeldung zu Studienleistungen über QIS beachten Sie bitte die Informationen der Lehrenden.
Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen werden darf. Dies gilt auch für Module, die durch verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können.
Wichtig:
Studierende im Bachelor Bioinformatik finden auf dieser Webseite Informationen für Importmodule aus dem Bachelor Biowissenschaften. Es wird empfohlen, die Mailingliste für Studierende im Bachelor Biowissenschaften zu abonnieren.
• Erst-Klausur: bis spätestens 14 Tage vor dem Klausurtermin, Rücktritt bis 7 Tage vor dem Termin über QIS.
• Zweitklausur: bis spätestens 7 Tage vor Klausurtermin, Rücktritt bis 3 Tage vor dem Termin über QIS.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist zur Zweitklausur bei den Pflichtmodulen erst am Tag der Erstklausur startet.
Bei Teilnahme an einer Erstklausur ist die Anmeldung zur Zweitklausur erst möglich, nachdem die Ergebnisse der Erstklausur im QIS sichtbar sind.
Weitergehende Informationen zur QIS-Anmeldung finden Sie unter dem Menüpunkt Elektronische Prüfungsanmeldung über QIS
Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung beim Prüfungsamt.
Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier: Nachweis über angemeldete Prüfungen
Eine Erläuterung zum Einschreibeverfahren finden Sie auch hier: Info zu Einschreibungsfristen zu den Seminaren
Nach Ablauf der Einschreibefrist erfolgt eine Seminar-Zuteilung, über die Sie per E-Mail informiert werden.
Die prüfungsrechtliche Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Auftaktveranstaltung des Seminars.
Nach Annahme des Seminarplatzes und erfolgter Anmeldung durch die Veranstaltungsleitung an das Prüfungsamt ist ein Rücktritt schriftlich beim Prüfungsamt bis vor dem ersten Seminarvortrag einzureichen.
- Studierende mit Nebenfach oder Anwendungsfach Informatik melden sich unter Beachtung der Anmelde- und Rücktrittsfristen zu den Klausuren über QIS an. Studierende, die sich nicht über QIS anmelden können, reichen das entsprechende Formular (Downloadbereich) bitte fristgerecht im Original im Prüfungsamt Informatik an. Wir nehmen dann die Anmeldung vor.
- Erasmusstudierende kontaktieren für Informatik-Veranstaltungen bitte zu Beginn des Semesters die Lehrenden und teilen ihnen mit, dass sie an der Veranstaltung teilnehmen und einen Teilnahmenachweis erhalten möchten. Die Teilnahmenachweise erleichtern später die Ausstellung des offiziellen Transcript of Records beim International Office.
Falls Sie an Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Prüfungsämtern der jeweiligen Fachbereiche bzw. für Veranstaltungen des FB 02 (Wirtschaftswissenschaften) beim Auslandbüro.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig beim Prüfungsamt des jeweiligen Fachbereichs, wenn Sie eine Prüfung in einem Modul ablegen wollen, das von einem anderen Fachbereich angeboten wird.
Bitte beachten Sie, dass Anmelde- und Rücktrittsfristen für Module anderer Fachbereiche sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs richten und von den Regelungen der Informatik abweichen können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig auf den entsprechenden Webseiten.
Für Anmeldung und Rücktritt über QIS benötigen Sie Ihren HRZ-Account (Login und Passwort) sowie eine gültige iTAN-Liste.Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder keine gültige iTAN-Liste mehr besitzen, wenden Sie sich bitte an das HRZ.
Laden Sie sich unbedingt als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung die Prüfungsbescheinigung „Info über angemeldete Prüfungen“ sowie die zugehörige Prüfungssignatur herunter. Das sollte umgehend nach Anmeldung und vor Umschaltung auf das neue Semester erfolgen, sonst kann der Nachweis nicht mehr erstellt werden. Sie müssen im Zweifel mit diesen beiden Dokumenten beweisen, dass Sie sich ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben.
Den Link zur Anleitung finden Sie unten. Ein Screenshot als Nachweis ist nicht ausreichend!
Beachten
Sie bitte außerdem, dass ein
Modul nur mit einer Modulabschlussprüfung (einer Veranstaltung) abgeschlossen
werden darf. Dies gilt auch für Module, die durch
verschiedene Veranstaltungen abgeschlossen werden können.
Die Anleitung zur elektronischen-An-/Abmeldung im QIS finden Sie hier: Prüfungsanmeldung QIS
Die Anleitung zum Erstellen des Nachweises über angemeldete Prüfungen finden Sie hier: Nachweis über angemeldete Prüfungen
Falls Sie beim Anmelden eine Fehlermeldung aus einem anderen Grund erhalten, melden Sie sich bitte umgehend, auf jeden Fall vor Ablauf der Anmeldefrist mit einem Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail beim Prüfungsamt.
Atteste bei Krankheit an Prüfungstagen müssen im ORIGINAL und ZWINGEND in Form des unten verlinkten Formulars beim
Prüfungsamt Informatik eingereicht werden. Sie müssen innerhalb von drei
Werktagen (gezählt ab dem Tag NACH dem Prüfungstag, an dem Sie krankheitsbedingt verhindert waren) und von einem Arzt bzw. einer Ärztin unterschrieben bei uns
vorliegen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben können Ihre Dokumente leider nicht berücksichtigt werden. E-Mail-Versand sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
sind jeweils NICHT ausreichend!
Generell werden Atteste erst nach Eingang der Ergebnislisten der jeweiligen Prüfung im Prüfungsamt Informatik im System eingetragen. Dies kann mitunter einige Wochen dauern, da die Übersendung der Ergebnislisten durch die Dozierenden erst nach einer etwaigen Klausureinsichtnahme erfolgt.
Wichtig: Sind Sie am Prüfungstag eines NICHT-Informatik-Moduls erkrankt (z.B. am Prüfungstag eines Moduls aus den Wirtschaftswissenschaften oder der Biologie), muss Ihr Attest DIGITAL an das jeweils für dieses Modul zuständige Prüfungsamt (z.B. das WiWi-Prüfungsamt oder das Bio-Prüfungsamt) übermittelt werden. Es gelten die Modalitäten des jeweils zuständigen Fachbereichs. Diese können von den Vorgaben des Fachbereichs Informatik abweichen. Das ORIGINAL-Attest reichen Sie bitte wie gewohnt im Prüfungsamt Informatik ein.
Die Betreuerin/den Betreuer der Abschlussarbeit suchen Sie sich selbst. Beachten Sie dabei die Regelungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung, welche Personengruppe die Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheit können Sie auch beim Prüfungsamt nachfragen.
Falls Sie keine Betreuerin oder keinen Betreuer finden, stellen Sie bitte einen Antrag an die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses - es wird dafür gesorgt, dass Sie ein Thema für die Abschlussarbeit und die dafür erforderliche Betreuung erhalten.
Für die/den Zweitgutachter*in können Sie selbst einen Prüfer vorschlagen oder diesen nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer spätestens bei der Abgabe der Arbeit dem Prüfungsamt mitteilen. Auch hier sind die Regelungen Ihrer Prüfungsordnung zur Prüferberechtigung zu beachten.
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Zustimmung der/des vorgeschlagenen Zweitgutachterin/Zweitgutachters bereits eingeholt haben.
Das Formular finden Sie hier: Zweitgutachtervorschlag .
Wichtig: hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der ggf. auch abgelehnt werden kann.
Falls Sie keine/n Zweitgutachter/in vorschlagen, bestimmt der Prüfungsausschuss diese/n.
Informieren Sie sich bitte
vorab in Ihrer Prüfungsordnung über die Voraussetzungen zur Anmeldung des Abschlussmoduls
zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt einen Tag nach der aktenkundigen Themenausgabe (Tag der Anmeldung der Abschlussarbeit bei Moodle). Nach Abschluss des Anmeldeprozesses erhalten Sie automatisiert nach 24 Stunden eine Bestätigungsemail, in der der verbindliche Titel, der Beginn der Arbeit und das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt werden.
Die Abschlussarbeit ist bis spätestens zum im
Ausgabeschreiben festgelegten Abgabedatum im Prüfungsamt einzureichen.
Frühestens kann die Arbeit nach der in der Prüfungsordnung festgelegten Rücktrittsfrist zur Abgabe eingereicht werden. D.h. für Bachelorarbeiten ist eine Einreichung frühestens vier Wochen und für Masterarbeiten frühestens zwei Monate nach dem festgelegten Bearbeitungsbeginn im Ausgabeschreiben möglich.
Um die Anerkennung von zuvor erbrachten Leistungen prüfen zu können, reichen Sie bitte einen Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Transcript of Records Ihres vorherigen Studiengangs sowie Modulbeschreibungen der Module Ihres vorherigen Studiengangs, die angerechnet werden sollen) zunächst per E-Mail bei uns ein. Das entsprechende Formular finden Sie HIER. Sie müssen innerhalb des Formulars selbstständig anhand der Modulhandbücher benennen, welche Module Ihrer vorherigen Hochschule äquivalent zu welchen Modulen der Goethe-Universität sind bzw. sein könnten. Wir leiten Ihre Unterlagen dann zur Äquivalenzprüfung an die Modulverantwortlichen der jeweiligen Module der Goethe-Universität weiter. Liegen alle Rückmeldungen vor, informieren wir Sie entsprechend. Ist eine Anrechnung möglich, müssen Sie abschließend mit dem Original-Antrag sowie Ihrem Original-Transcript of Records Ihres vorherigen Studiengangs in unsere Sprechstunde kommen.
Eine Anrechnung von Leistungen kann mit einer Fachsemesterhöherstufung verbunden sein. Für je 30 angerechnete CP wird eine Höherstufung um ein Fachsemester vorgenommen.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung auf Anerkennung und legen Sie das Original des Abschlusszeugnisses Ihres vorherigen Studiengangs im Prüfungsamt Informatik vor. Es können nur abgeschlossene Studiengänge als Anwendungsfach angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt pauschal mit der Endnote des absolvierten Studiengangs.
Bei zulassungsfreien Studiengängen des Fachbereichs Informatik (Bachelor Informatik, Master Informatik, Bachelor Bioinformatik und Master Bioinformatik) erfolgen Einstufungen und Anrechnungen immer erst nach erfolgter Immatrikulation. Auch Studierende, die bereits Vorleistungen von einer anderen Universität oder Hochschule mitbringen, müssen sich dementsprechend beim Studierendensekretariat in das erste Fachsemester einschreiben. Im Anschluss daran kann dann in den ersten Wochen nach Beginn des ersten Semesters ein Anrechnungsantrag beim Prüfungsamts Informatik eingereicht werden.
Eine Anrechnung von Leistungen kann mit einer Fachsemesterhöherstufung verbunden sein. Für je 30 angerechnete CP wird eine Höherstufung um ein Fachsemester vorgenommen.
Melden Sie sich dazu im QIS in Ihrem Account an. Unter "Prüfungsverwaltung" finden Sie den Menüpunkt "Notenspiegel". Dort können Sie nach Auswahl des Studiengangs eine Leistungsbescheinigung als pdf erstellen. Achtung: Sie sehen zunächst den Abschluss und müssen dann in die nächste Unterebene klicken, wo Ihnen das Studienfach (mit PO) angezeigt wird, für welches Sie die Bescheinigung erstellen wollen. Erst auf dieser Unterebene generiert sich nach Klick auf das (i) eine Leistungsbescheinigung.
Die Leistungsbescheinigung weist auch angemeldete Prüfungen nach und zeigt die Durchschnittnote und die erworbenen CP.
Wenn Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung im Rahmen des Ergänzungsmoduls oder des Moduls Schlüsselqualifikation Soft Skills-Kurse einbringen möchten, beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Workshops, die angerechnet werden, finden Sie auf den folgenden Webseiten. Beachten Sie bitte dabei die unten genannten allgemeinen Ausschlüsse!
Ebenfalls möglich ist die Belegung der folgenden Veranstaltungen:
Bitte beachten Sie des Weiteren:
Informationen zum Erhalt einer Qualifizierten Stellungnahme, z.B. zur Vorlage bei der Ausländerbehörde, finden Sie auf folgender Webseite der Universität: Qualifizierte Stellungnahme
Sprechzeiten
Montag 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: pa_inf@informatik.uni-frankfurt.de
Bitte verwenden Sie bei Anfragen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.
Besucheranschrift
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FB12, Prüfungsamt Informatik
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