Master Informatik PO 2019

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zum Masterstudiengang Informatik nach der Prüfungsordnung von 2019.

Zu Beginn Ihres Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Original beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.

Unter dem folgenden Link finden Sie die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik PO 2019

Ordnung des Fachbereichs Informatik und Mathematik der Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Informatik mit dem Abschluss „Master of Science (M. Sc.)“ vom 17. Juni 2019. Genehmigt vom Präsidium am 23. Juli 2019“ sowie die Änderungen zur Masterordnung und die nichtamtliche Lesefassung, die alle Änderungen beinhaltet.

Bitte beachten Sie, dass Module mit dem gleichen Modulkürzel nur dann zweimal belegt werden können, wenn diese in der Prüfungsordnung explizit als Kopiemodul gekennzeichnet sind. Sie erkennen dies am Suffix "K" sowie einer dazugehörigen gelben Markierung. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Modul insgesamt nur einmal eingebracht werden.

Kopiemodule sind Module, die mehrfach abgeschlossen werden dürfen, um eine Belegung von mehreren verschiedenen Veranstaltungen aus dem gleichen Modul zu ermöglichen. Die Anzahl der verfügbaren Kopien ist der Modulbeschreibung zu entnehmen. Bei der Anmeldung einer Modulabschlussprüfung eines Kopiemoduls ist eine Kopie auszuwählen und das Suffix 𝐾 durch das ausgewählte Kopie-Suffix zu ersetzen.

Beispiele:

  • Modul "M-GRIT-K" hat die Kennzeichnung "𝐾 ∈ {A,B,C}" und eine gelbe Markierung. Dies entspricht den drei Kopien "M-GRIT-A", "M-GRIT-B" sowie "M-GRIT-C". Es können also insgesamt drei Veranstaltungen aus dem Modul "M-GRIT" eingebracht werden.
  • Modul "M-IS-S" hat KEINE Kennzeichnung "𝐾 ∈ {A,B}" und KEINE gelbe Markierung. Es kann also insgesamt nur EINE Veranstaltung aus dem Modul "M-IS-S" gewählt werden.

Masterstudiengang Informatik mit Schwerpunkt allgemeine Informatik

Bevor Sie mit dem Studium des Schwerpunkts allgemeine Informatik beginnen können, müssen Sie diesen per Online-Formular über Moodle beantragen.

Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Masterstudiengang Informatik mit Schwerpunkt Spezialisierung

Bevor Sie mit dem Studium des Schwerpunkts Spezialisierung beginnen können, müssen Sie diesen per Online-Formular über Moodle beantragen.

Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Das Anwendungsfach ist bei Wahl des Masterstudiengangs Informatik mit grundlegendem Anwendungsfach oder vertieftem Anwendungsfach ein verpflichtender Baustein. Es kann im Umfang von 20-24 CP eingebracht werden. Die genauen Regelungen finden Sie in der Prüfungsordnung bzw. im Modulkatalog. Der Wechsel eines Anwendungsfachs ist bis zu zweimal auf Antrag möglich.


Masterstudiengang Informatik mit grundlegendem Anwendungsfach

Bevor Sie mit dem Studium des Anwendungsfachs beginnen können, müssen Sie das Anwendungsfach per Online-Formular über Moodle beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Masterstudiengang Informatik ein Fach nur dann als grundlegendes Anwendungsfach belegen können, wenn Sie dieses noch NICHT im Bachelorstudiengang Informatik als Anwendungsfach belegt haben. Sollten Sie das gleiche Fach, welches Sie bereits im Bachelorstudiengang Informatik als Anwendungsfach belegt haben, auch im Masterstudiengang belegen wollen, müssen Sie zwingend den Masterstudiengang Informatik mit vertieftem Anwendungsfach wählen (ausführliche Informationen hierzu siehe unten).

Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Anmeldefristen und -modalitäten für Module im Anwendungsfach richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Der Zugang zu einem Anwendungsfach kann zahlenmäßig beschränkt sein. Die Auswahl der Studierenden richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des für das Fach zuständigen Fachbereichs.


Wahl eines geregelten Anwendungsfachs

Die Masterordnung Informatik PO 2019 bietet die Auswahl unter folgenden grundlegenden Anwendungsfächern:

  • Bildverarbeitung in der Physik
  • Biologie
  • Chemie
  • Erziehungswissenschaften
  • Geographie
  • Geophysik
  • Linguistik
  • Mathematik
  • Medizin
  • Meteorologie
  • Philosophie
  • Physik
  • Psychologie
  • Romanistik
  • Soziologie
  • Wirtschaftswissenschaften


Informationen zu den konkret belegbaren Modulen finden Sie in der Prüfungsordnung bzw. im Modulkatalog.


Wahl eines ungeregelten Anwendungsfachs (individuelles Anwendungsfach)

Ein im Modulkatalog (Anlage 7) nicht aufgeführtes und von Fachbereichen der Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Anwendungsfach kann im Einzelfall durch einen formlosen Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss als individuelles Anwendungsfach zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Anwendungsfächern vergleichbar ist. 

Für das Belegen eines individuellen Anwendungsfachs werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • formloser Antrag auf individuelles Anwendungsfach mit Nennung des gewünschten Fachbereichs
  • ein vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin des gewünschten Fachbereichs zusammengestellter und von ihm bzw. ihr handschriftlich unterschriebener Studienplan im Gesamtumfang von 20-24 CP entsprechend § 9 Abs. 5


Masterstudiengang Informatik mit vertieftem Anwendungsfach

Bevor Sie mit dem Studium des Anwendungsfachs beginnen können, müssen Sie das Anwendungsfach per Online-Formular über Moodle beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Masterstudiengang Informatik ein Fach NUR dann als vertieftes Anwendungsfach belegen können, wenn Sie dieses zuvor im Bachelorstudiengang Informatik als Anwendungsfach belegt haben.

Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Anmeldefristen und -modalitäten für Module im Anwendungsfach richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Der Zugang zu einem Anwendungsfach kann zahlenmäßig beschränkt sein. Die Auswahl der Studierenden richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des für das Fach zuständigen Fachbereichs.


Wahl eines geregelten Anwendungsfachs

Die Masterordnung Informatik PO 2019 bietet die Auswahl unter folgenden vertieften Anwendungsfächern:

  • Biologie
  • Chemie
  • Geographie
  • Linguistik
  • Mathematik
  • Medizin
  • Philosophie
  • Psychologie


Informationen zu den konkret belegbaren Modulen finden Sie in der Prüfungsordnung bzw. im Modulkatalog.


Wahl eines ungeregelten Anwendungsfachs (individuelles Anwendungsfach)

Ein im Modulkatalog (Anlage 8) nicht aufgeführtes und von Fachbereichen der Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Anwendungsfach kann im Einzelfall durch einen formlosen Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss als individuelles Anwendungsfach zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Anwendungsfächern vergleichbar ist. 

Für das Belegen eines individuellen Anwendungsfachs werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • formloser Antrag auf individuelles Anwendungsfach mit Nennung des gewünschten Fachbereichs
  • ein vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin des gewünschten Fachbereichs zusammengestellter und von ihm bzw. ihr handschriftlich unterschriebener Studienplan im Gesamtumfang von 20-24 CP entsprechend § 9 Abs. 5

Das Ergänzungsmodul wird mit Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 3-6 CP abgeschlossen. 

Es werden verschiedene Wahlpflichtveranstaltungen angeboten zum Erwerb diverser Softskills wie z.B. Präsentationstechniken, wissenschaftliches Schreiben, Wissenschaftsethik, Unternehmensgründung, Mentoring, Tutoriumsleitung, Gremienarbeit, Projektmanagement. Die möglichen Wahlpflichtveranstaltungen finden Sie im Modulkatalog.

Die Wahlpflichtveranstaltung Soft Skills (SOS) kann im Umfang von 1-4 CP eingebracht werden. Regelungen und Informationen, welche Soft Skills-Kurse angerechnet werden, finden Sie unter Prüfungsorganisation.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente erst beantragen können, wenn Sie vom Prüfungsamt Informatik per E-Mail informiert wurden, dass Sie Ihren Studiengang bestanden haben. Zuvor etwaig eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden und müssen nach Erhalt der genannten E-Mail entsprechend erneut von Ihnen eingereicht werden.

Sprechzeiten

Montag         14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch       11:00 - 12:00 Uhr

E-Mail: pa_inf[at]informatik.uni-frankfurt.de 

Bitte verwenden Sie bei Anfragen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.

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