Zu Beginn Ihres Masterstudiums müssen Sie einmalig die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Original beim Prüfungsamt ein. Ohne eine erfolgte Zulassung können Sie keine Prüfungen anmelden und nicht an Prüfungen teilnehmen.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Prüfungsordnung für
den Masterstudiengang Informatik PO 2019
Bitte beachten Sie, dass Module mit dem gleichen Modulkürzel nur dann zweimal belegt werden können, wenn diese in der Prüfungsordnung explizit als Kopiemodul gekennzeichnet sind. Sie erkennen dies am Suffix "K" sowie einer dazugehörigen gelben Markierung. Fehlt diese Kennzeichnung, kann das Modul insgesamt nur einmal eingebracht werden.
Kopiemodule sind
Module, die mehrfach abgeschlossen werden dürfen, um eine Belegung von mehreren verschiedenen Veranstaltungen aus dem gleichen Modul zu ermöglichen. Die Anzahl der verfügbaren
Kopien ist der Modulbeschreibung zu entnehmen. Bei der Anmeldung einer Modulabschlussprüfung eines Kopiemoduls ist eine Kopie auszuwählen und das Suffix 𝐾 durch das ausgewählte Kopie-Suffix zu ersetzen.
Beispiele:
Masterstudiengang Informatik mit Schwerpunkt allgemeine Informatik
Bevor Sie mit dem Studium des Schwerpunkts allgemeine Informatik beginnen können, müssen Sie diesen per Online-Formular über Moodle beantragen.
Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Masterstudiengang Informatik mit Schwerpunkt Spezialisierung
Bevor Sie mit dem Studium des Schwerpunkts Spezialisierung beginnen können, müssen Sie diesen per Online-Formular über Moodle beantragen.
Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Das Anwendungsfach ist bei Wahl des Masterstudiengangs
Informatik mit grundlegendem Anwendungsfach oder vertieftem Anwendungsfach
ein verpflichtender Baustein. Es kann im Umfang von 20-24 CP
eingebracht werden. Die genauen Regelungen finden Sie in der Prüfungsordnung
bzw. im Modulkatalog. Der Wechsel eines Anwendungsfachs ist bis zu zweimal auf Antrag möglich.
Masterstudiengang Informatik mit grundlegendem Anwendungsfach
Bevor Sie mit dem Studium des Anwendungsfachs beginnen können,
müssen Sie das Anwendungsfach per Online-Formular über Moodle beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie im
Masterstudiengang Informatik ein Fach nur dann als grundlegendes Anwendungsfach
belegen können, wenn Sie dieses noch NICHT im Bachelorstudiengang Informatik
als Anwendungsfach belegt haben. Sollten Sie das gleiche Fach, welches Sie
bereits im Bachelorstudiengang Informatik als Anwendungsfach belegt haben, auch
im Masterstudiengang belegen wollen, müssen Sie zwingend den
Masterstudiengang Informatik mit vertieftem Anwendungsfach wählen (ausführliche
Informationen hierzu siehe unten).
Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Anmeldefristen und -modalitäten für Module im Anwendungsfach richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Der Zugang zu einem Anwendungsfach kann zahlenmäßig beschränkt sein. Die Auswahl der Studierenden richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des für das Fach zuständigen Fachbereichs.
Wahl eines geregelten Anwendungsfachs
Die Masterordnung Informatik PO 2019 bietet die Auswahl unter folgenden
grundlegenden Anwendungsfächern:
Informationen zu den konkret belegbaren Modulen finden Sie in der
Prüfungsordnung bzw. im Modulkatalog.
Wahl eines ungeregelten Anwendungsfachs (individuelles Anwendungsfach)
Ein im Modulkatalog (Anlage 7) nicht aufgeführtes und von Fachbereichen der
Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Anwendungsfach kann im Einzelfall
durch einen formlosen Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss als individuelles Anwendungsfach
zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen Anforderungen den
nach dieser Ordnung zugelassenen Anwendungsfächern vergleichbar ist.
Für das Belegen eines individuellen Anwendungsfachs werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
Masterstudiengang Informatik mit vertieftem
Anwendungsfach
Bevor Sie mit dem Studium des Anwendungsfachs beginnen können,
müssen Sie das Anwendungsfach per Online-Formular über Moodle beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie im
Masterstudiengang Informatik ein Fach NUR dann als
vertieftes Anwendungsfach belegen können, wenn Sie dieses zuvor im
Bachelorstudiengang Informatik als Anwendungsfach belegt haben.
Bitte denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Anmeldefristen und -modalitäten für Module im Anwendungsfach richten sich nach den Regelungen des anbietenden Fachbereichs. Der Zugang zu einem Anwendungsfach kann zahlenmäßig beschränkt sein. Die Auswahl der Studierenden richtet sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des für das Fach zuständigen Fachbereichs.
Wahl eines geregelten Anwendungsfachs
Die Masterordnung Informatik PO 2019 bietet die Auswahl
unter folgenden vertieften Anwendungsfächern:
Informationen zu den konkret belegbaren Modulen finden Sie in der
Prüfungsordnung bzw. im Modulkatalog.
Wahl eines ungeregelten Anwendungsfachs (individuelles Anwendungsfach)
Ein im Modulkatalog (Anlage 8) nicht aufgeführtes und von
Fachbereichen der Goethe-Universität im Lehrangebot angebotenes Anwendungsfach
kann im Einzelfall durch einen formlosen Antrag der oder des Studierenden vom Prüfungsausschuss
als individuelles Anwendungsfach zugelassen werden, wenn es in seinem Umfang und in seinen
Anforderungen den nach dieser Ordnung zugelassenen Anwendungsfächern
vergleichbar ist.
Für das Belegen eines individuellen Anwendungsfachs werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
Das Ergänzungsmodul wird mit Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 3-6 CP abgeschlossen.
Es werden verschiedene Wahlpflichtveranstaltungen angeboten zum Erwerb diverser Softskills wie z.B. Präsentationstechniken, wissenschaftliches Schreiben, Wissenschaftsethik, Unternehmensgründung, Mentoring, Tutoriumsleitung, Gremienarbeit, Projektmanagement. Die möglichen Wahlpflichtveranstaltungen finden Sie im Modulkatalog.
Die Wahlpflichtveranstaltung Soft Skills (SOS) kann im Umfang von 1-4 CP eingebracht werden. Regelungen und Informationen, welche Soft Skills-Kurse angerechnet werden, finden Sie unter Prüfungsorganisation.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente erst beantragen können, wenn Sie vom Prüfungsamt Informatik per E-Mail informiert wurden, dass Sie Ihren Studiengang bestanden haben. Zuvor etwaig eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden und müssen nach Erhalt der genannten E-Mail entsprechend erneut von Ihnen eingereicht werden.
Sprechzeiten
Montag 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: pa_inf[at]informatik.uni-frankfurt.de
Bitte verwenden Sie bei Anfragen stets Ihre studentische E-Mail-Adresse (@stud.uni-frankfurt.de) und geben immer Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an. Bitte lassen Sie bei Nachfragen Betreff und Verlauf der vorausgegangenen Nachrichten stehen.
Besucheranschrift
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FB12, Prüfungsamt Informatik
Robert-Mayer-Straße 11-15, R. 20
60325 Frankfurt am Main
Postanschrift
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FB12, Prüfungsamt Informatik
Campus Bockenheim, Hauspostfach 38
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Studienfachberatung
Bachelor + Master Informatik
Bachelor + Master Bioinformatik
Master Wirtschaftsinformatik
Die Fachstudienberatung beantwortet konkrete Fragen zur Studienplanung im jeweiligen Studienfach. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie HIER.